Wer entscheidet über die Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen?

Für die Antragsbearbeitung ist die Abteilung Rehabilitation der KVB Hauptverwaltung zuständig.

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Hauptverwaltung
- Rehabilitation -
Postfach 20 02 53
60606 Frankfurt am Main

Die Rehabilitationsmaßnahme muss vor ihrem Beginn vom Anspruchsberechtigten beantragt und von der Abteilung Rehabilitation genehmigt werden.

Beantragen Sie eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme oder Heilkur, ist der Rehabilitationsantrag zusammen mit dem Reha-Befundbericht an die Abteilung Rehabilitation der KVB Hauptverwaltung zu senden. Nur beim Antrag auf familienorientierte Rehabilitation ist der Reha-Befundbericht nicht erforderlich.

Beim Antrag auf Anschlussheilbehandlung (AHB) ist der AHB-Antrag erforderlich. Das Krankenhaus sendet diesen üblicherweise zusammen mit dem Befundbericht direkt an die Abteilung Rehabilitation der KVB Hauptverwaltung.

Die Abteilung Rehabilitation informiert den Antragsteller schriftlich über die Entscheidung.