Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme erfüllt sein?

Zuschüsse zu den Aufwendungen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Anschlussheilbehandlung oder Heilkur werden für KVB-Mitglieder und deren mitversicherte Angehörige (Versicherte) nach Maßgabe von Satzung und Tarif gezahlt. Mehr : Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme erfüllt sein? …

Wer entscheidet über die Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen?

Für die Antragsbearbeitung ist die Abteilung Rehabilitation der KVB Hauptverwaltung zuständig. Mehr : Wer entscheidet über die Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen? …

Wo kann ich weitere Auskünfte und Informationen über Rehabilitationsmaßnahmen erhalten?

Auskünfte allgemeiner Art und in Einzelfällen erhalten Sie unter den Rufnummern 069/24703-386 (Antragsbearbeitung) und 069/24703-387 (Abrechnung) oder über E-Mail an reha@kvb.bund.de. Mehr : Wo kann ich weitere Auskünfte und Informationen über Rehabilitationsmaßnahmen erhalten? …

Wo kann ich Anträge für Rehabilitationsmaßnahmen erhalten?

Anträge erhält man bei KVB Hauptverwaltung, Rehabilitation, Postfach 200253,
60606 Frankfurt am Main oder einfacher über Anträge