Informationen zum Thema „Corona“
Bitte fragen Sie bei der Reha-Klinik unmittelbar vor Antritt Ihrer stationären Rehabilitationsmaßnahme telefonisch nach, ob Ihre Aufnahme erfolgen kann. Die Reha-Kliniken informieren die Patientinnen und Patienten üblicherweise im Voraus über die geltenden Regeln aufgrund der Corona-Pandemie.
Aktuell genehmigt die KVB stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und Heilkuren für einen Antritt der Maßnahme innerhalb von 7 Monaten. Auf Antrag kann diese Frist z.Z. um weitere 2 Monate verlängert werden.
Bei Anschlussheilbehandlungen bleibt die im Genehmigungsschreiben angegebene Frist zum Antritt der Maßnahme weiter bestehen.