Tarif

Die Zuschüsse zu den Rehabilitationsmaßnahmen richten sich nach den Tarifstellen 8.9 bis 8.12 und den „Richtlinien für die Bezuschussung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren" (Anlage 1 zum Tarif der KVB).

Tarif der KVB

Richtlinien für die Bezuschussung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren – Ausgabe 01/2019, Stand 01.04.2021 (PDF, 137KB, Datei ist nicht barrierefrei)