Regressbearbeitung

1. Zuständigkeiten

Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen aus übergegangenem Recht gegen Dritte aus Personenschäden werden für die KVB nach Satzung der KVB und für das BEV im Rahmen einer Geschäftsbesorgung im Namen und unter Beachtung der Bestimmungen des BEV durch die Zentrale Regressgruppe bei der Hauptverwaltung der KVB (ZRG) und den Abschnitten Regress bei den Regionalzentren (RZ) Nord und Süd bei besonderen KVB-Bezirksleitungen wahrgenommen.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Ersatzansprüchen der KVB und des BEV aus Personenschäden werden durch besondere Arbeitsanweisungen geregelt.

2. Abschnitte Regress bei den RZ Süd und Nord

Die RZ SÜD mit Sitz bei der KVB-Bezirksleitung Karlsruhe (+Rosenheim) und WEST mit Sitz bei der KVB-Bezirksleitung Münster (+Wuppertal) sind zuständig für die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen der KVB nach § 29 Absatz 13 Satzung KVB in Verbindung mit § 398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Sie sind darüber hinaus zuständig für die Bearbeitung von Ersatzansprüchen des BEV nach § 76 BBG bei Leistungen

  • bei vorübergehender Dienstunfähigkeit,
  • bei dauernder Dienstunfähigkeit,
  • bei Hinterbliebenenversorgung in laufenden Schadensfällen,
  • nach den Beihilfevorschriften,
  • nach § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • für Tarifkräfte des BEV und
  • für Nicht-KVB-Mitglieder.

Die Ersatzansprüche des BEV und der KVB aus demselben Schadensfall werden in den RZ unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsregelungen und der entsprechenden Anspruchsgrundlagen im Verbund bearbeitet.

 3. Zentrale Regressgruppe bei der KVB-Hauptverwaltung (ZRG)

Die Zentrale Regressgruppe bei der KVB-Hauptverwaltung in Frankfurt am Main ist zuständig für die strategische und fachliche Führung bei der Bearbeitung von Ersatzanspruchsfällen des BEV und der KVB.

Die ZRG ist zudem zuständig für die Bearbeitung von Ersatzansprüchen des BEV nach § 76 BBG in besonderen Schadensfällen bei Leistungen

  • bei dauernder Dienstunfähigkeit und
  • bei Hinterbliebenenversorgung.

Adressen und Ansprechpartner/innen