Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung

Im SGB XI wird der rechtliche Rahmen für die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit für gesetzlich und privat Versicherte festgelegt. Mehr : Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung …

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung mit Tarif PV

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV) sind der Versicherungsschutz, die Leistungen sowie Rechte und Pflichten der Versicherten geregelt. Mehr : Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung mit Tarif PV …

Besondere Bedingungen für die Anwartschaftsversicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung sichert der Versicherungsnehmer seine Rechte aus dem bisherigen Versicherungsvertrag, um bei späterer Fortsetzung der Vollversicherung keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Mehr : Besondere Bedingungen für die Anwartschaftsversicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung …

Zusatzvereinbarung für Studenten, Fach- und Berufsfachschüler sowie Praktikanten

Aufgrund der Zusatzvereinbarung besteht für den genannten Personenkreis die Möglichkeit, Rechte aus dem bestehenden Vertrag unter Zahlung eines besonderen Beitrages zu sichern. Mehr : Zusatzvereinbarung für Studenten, Fach- und Berufsfachschüler sowie Praktikanten …

Richtlinien "Dauernde Pflegebedürftigkeit"

Nach den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit" erhalten Fürsorgeberechtigte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und deren Angehörige Leistungen. Mehr : Richtlinien "Dauernde Pflegebedürftigkeit" …

Vereinbarung KVB/EUK

Auf Grundlage der "Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)" werden Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit an den genannten Personenkreis erbracht. Mehr : Vereinbarung KVB/EUK …

Verwaltungsvorschrift KVB/BVA

Auf Grundlage der "Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Bahnversicherungsanstalt (BVA)" werden Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit an den genannten Personenkreis erbracht. Mehr : Verwaltungsvorschrift KVB/BVA …