Verwaltungsvorschrift KVB/BVA

Auf Grundlage der "Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Bahnversicherungsanstalt (BVA)" werden Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit an den genannten Personenkreis erbracht.

Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen (PDF, 16KB, Datei ist nicht barrierefrei) in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Bahnversicherungsanstalt (BVA).