Vereinbarung KVB/EUK

Auf Grundlage der "Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)" werden Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit an den genannten Personenkreis erbracht.

Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen (PDF, 17KB, Datei ist nicht barrierefrei) in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK).