Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung

Im SGB XI wird der rechtliche Rahmen für die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit für gesetzlich und privat Versicherte festgelegt.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit. Über die Rubrik "Themenauswahl" gelangen Sie zur Unterrubrik "Pflege".