Anwartschaft

Personen, die wegen Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nicht mehr versicherungspflichtig in der privaten Pflegepflichtversicherung sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung (AwV) abschließen. Mehr : Anwartschaft …

Beiträge

Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) orientieren sich nicht am Einkommen. Sie sind vom Lebensalter beim Eintritt in die Versicherung abhängig und werden nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren kalkuliert. Im Unterschied zum Umlageverfahren in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei den gesetzlichen Pflegekassen wird in der privaten Pflegepflichtversicherung aus Teilen der Beiträge eine Rückstellung für das steigende Pflegerisiko im Alter gebildet. Mehr : Beiträge …

Pflegeversicherung im Ausland

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung endet das Versicherungsverhältnis mit Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland. Mehr : Pflegeversicherung im Ausland …

Versicherungspflicht

Mit dem Inkrafttreten des Pflege-Versicherungsgesetzes ist die Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit am 1. Januar 1995 für alle Bürger zur Pflicht geworden. Mehr : Versicherungspflicht …

Vorversicherung

Versicherte, die nach dem 1. Januar 1995 versicherungspflichtig in der privaten Pflegeversicherung geworden sind, erwerben den Anspruch auf die Beitragsbegrenzung auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung erst nach einer Vorversicherungszeit in der privaten Pflegeversicherung von fünf Jahren. Mehr : Vorversicherung …