Verlängerung bestimmter Corona-Regelungen
- Die Regelung zur Kostenerstattung über die häusliche Pflegehilfe zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 verlängert sich bis einschließlich 30. April 2023
- Die Möglichkeit der Verwendung des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 für andere als in § 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI genannte Hilfen zur Überwindung von Versorgungsengpässen verlängert sich bis einschließlich 30. April 2023.