Verwaltungsvorschrift KVB/EUK

Auf Grundlage der "Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)" werden KVB-Leistungen an den genannten Personenkreis erbracht.

Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK).

Verwaltungsvorschrift KVB/EUK (PDF, 17KB, Datei ist nicht barrierefrei)