Richtlinien Ausland

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen in
Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) mit dienstlichem Aufenthalt im Ausland

Für KVB-Mitglieder mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland, in das Ausland abgeordnete KVB-Mitglieder sowie für deren mitversicherte Angehörige – soweit sie im Ausland wohnen – und Auslands-Dienstreisende finden Satzung und Tarif der KVB mit den in entsprechender Anwendung der Bestimmungen der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) gegebenen nachstehenden Abweichungen Anwendung.

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