Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu krankheitsbedingten Aufwendungen in besonderen Härtefällen (Härtefallrichtlinie)

In besonderen Härtefällen leistet das Bundeseisenbahnvermögen in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht gemäß § 78 Bundesbeamtengesetz einen Zuschuss zu krankheitsbedingten Aufwendungen, wenn trotz genügender eigener Vorsorge ein hoher Eigenanteil an den Aufwendungen in Krankheitsfällen entstanden ist.

Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu krankheitsbedingten Aufwendungen in besonderen Härtefällen (Härtefallrichtlinie) (PDF, 313KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Geschäftsführung für diese Richtlinie und Antragsbearbeitung:

Bundeseisenbahnvermögen
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