Kurzwegweiser zu Leistungen nach Satzung und Tarif der KVB

Wichtige Sachverhalte der geltenden Satzungs- und Tarifregelungen haben wir Ihnen im neuen Kurzwegweiser zusammengestellt. Mehr : Kurzwegweiser zu Leistungen nach Satzung und Tarif der KVB …

Satzung

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) bestimmt in ihrer Satzung Aufgabenstellung, Mitgliedschaftsrecht und Organisation der Körperschaft Mehr : Satzung …

Tarif

Der Tarif ist das verbindliche Leistungsverzeichnis der KVB. Mehr : Tarif …

Ausschlussliste

In der Ausschlussliste sind die Behandlungsverfahren genannt, die nach dem Tarif ausgeschlossen sind. Mehr : Ausschlussliste …

Verwaltungsvorschrift KVB/BVA

Auf Grundlage der "Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Bahnversicherungsanstalt (BVA)" werden KVB-Leistungen an den genannten Personenkreis erbracht. Mehr : Verwaltungsvorschrift KVB/BVA …

Verwaltungsvorschrift KVB/EUK

Auf Grundlage der "Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fürsorgeleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte und Versorgungsempfänger der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)" werden KVB-Leistungen an den genannten Personenkreis erbracht. Mehr : Verwaltungsvorschrift KVB/EUK …

Vertrag KVB - KBV

Vertrag zwischen der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Mehr : Vertrag KVB - KBV …

Richtlinien stationäre/ teilstationäre Heilmittel

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen für Heilmittel, die im Rahmen einer stationären oder teilstationären Behandlung in Einrichtungen, die der Betreuung und der Behandlung von Kranken oder Behinderten dienen, angewandt werden. Mehr : Richtlinien stationäre/ teilstationäre Heilmittel …

Richtlinien Ausland

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen in
Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten an Beamte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) mit dienstlichem Aufenthalt im Ausland Mehr : Richtlinien Ausland …

Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu krankheitsbedingten Aufwendungen in besonderen Härtefällen (Härtefallrichtlinie)

In besonderen Härtefällen leistet das Bundeseisenbahnvermögen in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht gemäß § 78 Bundesbeamtengesetz einen Zuschuss zu krankheitsbedingten Aufwendungen, wenn trotz genügender eigener Vorsorge ein hoher Eigenanteil an den Aufwendungen in Krankheitsfällen entstanden ist. Mehr : Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu krankheitsbedingten Aufwendungen in besonderen Härtefällen (Härtefallrichtlinie) …