Übersicht zu Krankenversorgung

Die Abteilung Krankenversorgung gewährt ihren Mitgliedern für sich selbst und ihre mitversicherten Angehörigen Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten.

In den auf der Grundlage von Satzung, Tarif und Ausschlussliste gewährten Leistungen sind die dem Dienstherrn gemäß §§ 78 und 80 Bundesbeamtengesetz obliegenden Leistungen aus der Fürsorgepflicht enthalten.

Die Leistungen der Krankenversorgung werden daher aus den eigenen Beitragsleistungen der Mitglieder und aus Zuschüssen des Bundeseisenbahnvermögens getragen.