Die KVB informiert über Organspende

Lebensbedrohliche Krankheiten oder der Verlust wichtiger Organfunktionen können eine Organtransplantation notwendig machen.

Derzeit stehen in Deutschland etwa 8.500 Menschen auf den Wartelisten für eine lebensrettende Organspende. Für die betroffenen Patienten ist eine Transplantation häufig die letzte Chance – die Chance zum Leben. Nach wie vor stehen leider zu wenige Spenderorgane zur Verfügung.

Mit wichtigen gesetzlichen Regelungen will der Gesetzgeber die Menschen in Deutschland motivieren, sich intensiver mit dem Thema zu befassen und sich ausführlich mit der Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen.

Für die Information der Bürger kommt den gesetzlichen Krankenkassen und den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung eine wichtige Rolle zu. In diesem Rahmen erhalten auch die Mitglieder der KVB und Ihre mitversicherten Angehörigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, alle fünf Jahre umfassende Informationsmaterialien zum Thema Organspende zugeschickt. Weitere Informationen werden Ihnen über diese Internetseite zur Verfügung gestellt.

Zum 1. März 2022 wurde zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende das Transplantationsgesetz (TPG) geändert. Die bisherige Entscheidungslösung ist unverändert geblieben. Eine Organ- und Gewebeentnahme darf in Deutschland somit nach wie vor nur nach vorheriger Zustimmung der verstorbenen Person bzw. deren Angehörigen erfolgen.

Ergänzend wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stufenweise ein Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) eingerichtet. In der ersten Stufe kann ab dem 18.03.2024 jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, eine Erklärung im Organspende-Register abgeben und im Register hinterlegen. Dies hat den Vorteil, dass die von Ihnen getroffene Entscheidung (für oder gegen eine Organ-/Gewebespende) im Ernstfall sofort verfügbar ist und so bei den Angehörigen und Ärzten für Klarheit und Sicherheit sorgt. Alle weiteren Informationen zur Registrierung finden Sie hier.

Auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können Sie aber auch weiterhin jederzeit einen Organspendeausweis oder einen „Flyer zur Organ- und Gewebespende – kurz und knapp (mit integriertem Organspendeausweis)“ einsehen und kostenfrei bestellen. Es besteht auch die Möglichkeit den Organspendeausweis online auszufüllen und als PDF herunterzuladen bzw. kostenfrei als Plastikkarte (blanko) zu bestellen. Der ausgefüllte und unterschriebene Organspendeausweis verbleibt bei Ihnen – tragen Sie diesen möglichst stets bei sich. Eine Änderung Ihrer Entscheidung ist jederzeit möglich.

Die BZgA und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) haben gemeinsam das Infotelefon Organspende eingerichtet. Das Team des Infotelefons beantwortet Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40 400 ist das Infotelefon von Montag bis Freitag zwischen 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

Anfragen können auch per E-Mail an organspende@bzga.de gestellt werden.

Die BZgA hat häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ rund um das Thema Organ- und Gewebespende zusammengetragen, um Menschen bei Ihrer individuellen Entscheidungsfindung zu unterstützen.