Die Abteilung Krankenversorgung gewährt ihren Mitgliedern für sich selbst und ihre mitversicherten Angehörigen Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten.
In den auf der Grundlage von Satzung, Tarif und Ausschlussliste gewährten Leistungen sind die dem Dienstherrn gemäß §§ 78 und 80 Bundesbeamtengesetz obliegenden Leistungen aus der Fürsorgepflicht enthalten.
Die Leistungen der Krankenversorgung werden daher aus den eigenen Beitragsleistungen der Mitglieder und aus Zuschüssen des Bundeseisenbahnvermögens getragen.
Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) erbringt im Auftrag der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) und des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) die Leistungen der Pflegeversicherung für die Mitglieder der KVB und deren Angehörige.
Damit erhalten die pflegebedürftigen Versicherten die Leistungen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV) und den Richtlinien „Dauernde Pflegebedürftigkeit“ des BEV aus einer Hand.
Zusätzlich erbringt die KVB Fürsorgeleistungen (=Beihilfe) nach den Richtlinien „Dauernde Pflegebedürftigkeit“ des BEV für Versicherte der KVB, die in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) pflegeversichert sind.
Die KVB betreute im Jahr 2021 durchschnittlich 183.000 Pflegeversicherte und zahlte im Geschäftsjahr 2021 Pflegeleistungen in Höhe von insgesamt 497 Mio €. Die Anzahl der Leistungsempfänger aus den Versicherten der GPV und der SPV betrug in häuslicher Pflege ca. 27.800 Pflegebedürftige sowie in vollstationären Pflegeeinrichtungen ca. 7.000 Pflegebedürftige.