Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Die Abteilung Krankenversorgung gewährt ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten.
Die KVB betreut rund 141.000 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben ca. 207.000 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB (Stand 31.12.2021).
Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) erbringt im Auftrag der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) und des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) die Leistungen der Pflegeversicherung für die Mitglieder der KVB und deren Angehörige.
Damit erhalten die pflegebedürftigen Versicherten die Leistungen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV) und den Richtlinien „Dauernde Pflegebedürftigkeit“ des BEV aus einer Hand.
Zusätzlich erbringt die KVB Fürsorgeleistungen (=Beihilfe) nach den Richtlinien „Dauernde Pflegebedürftigkeit“ des BEV für Versicherte der KVB, die in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) pflegeversichert sind.
Die KVB betreute im Jahr 2021 durchschnittlich 183.000 Pflegeversicherte und zahlte im Geschäftsjahr 2021 Pflegeleistungen in Höhe von insgesamt 497 Mio €. Die Anzahl der Leistungsempfänger aus den Versicherten der GPV und der SPV betrug in häuslicher Pflege ca. 27.800 Pflegebedürftige sowie in vollstationären Pflegeeinrichtungen ca. 7.000 Pflegebedürftige.