Geschichte der KVB

Erfahren Sie mehr über die Vergangenheit der KVB

DatumEreignis
01.04.1926Gründung der Reichsbahnbeamten-Krankenversorgung (RKV)
24.02.1928Die RKV bekommt vom Preußischen Staatsministerium die Rechtsfähigkeit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
01.06.1951Personengleicher und rechtlich identischer Fortbestand der Körperschaft der RKV als "Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)" mit angepasstem Wirkungsbereich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die Satzung, die zunehmend entsprechend den Zeitläufen bis 1945 durch ein Führerprinzip den Mitgliedern keinen Mitwirkungsraum mehr beließ, wird mit der ursprünglichen Beteiligung der Mitglieder in den Organen der Körperschaft durch deren Vertreter wieder verfassungsmäßig hergestellt und den heute gültigen Grundsätzen einer paritätisch getragenen Selbstverwaltung angepasst.
1959Einführung der "Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)" zur Leistungsgewährung in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, die nach den sog. Beihilfegrundsätzen von 1942 auf der in § 79 Bundesbeamtengesetz (BBG) bestimmten Fürsorgeverpflichtung des Dienstherren gegenüber seiner Beamtenschaft basieren.
Diese BhV gelten ausdrücklich nicht für die Deutsche Bundesbahn (DB). Die KVB erfüllt in einer anderen Form, aber in gleichem Inhalt diese Fürsorgeverpflichtung für die DB. Zu diesem Zweck erhält sie von der DB Zuschüsse zu ihren Tarifausgaben, die ihrer Höhe nach dem entsprechen, was auch bei Geltung der BhV zu leisten wäre.
01.01.1994Eisenbahnneuordnungsgesetz tritt in Kraft.
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) wird gegründet.
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) wird Rechtsnachfolger der DB. Die KVB erfüllt weiterhin als betriebliche Sozialeinrichtung im Auftrage des BEV gegenüber Beamten, die bis zum 31.12.1993 nach Maßgabe der Satzung einen Fürsorgeanspruch gegenüber der DB hatten und beim BEV selbst eingesetzt oder gemäß Eisenbahnneuordnungsgesetz der DB AG zugewiesen sind, sowie gegenüber den Versorgungsberechtigten aus diesem Personenkreis Fürsorgepflichten, die dem BEV nach § 78 BBG oder aus anderen Rechtsgründen obliegen.
Die allgemeine Aufsicht über die KVB führt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; die fachliche Aufsicht die Präsidentin des BEV.
01.04.200175 Jahre Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (1926 - 2001) (PDF, 100KB, Datei ist nicht barrierefrei)