Vorstand

Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die alternierenden Vorsitzenden des Vorstandes, Herr Joachim Henrich, gleichzeitig Vertreter des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und Herr Michael Welon-Neuer, gleichzeitig Hauptvertreter der Versicherten,  vertreten für den Vorstand die KVB gerichtlich und außergerichtlich. Der Geschäftssitz der KVB ist Frankfurt (Main). Ausschließlicher Gerichtsstand ist ihr Sitz.

Der Vorstand besteht aus zehn Mitgliedervertretern und dem Vertreter des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Die Mitgliedervertreter werden vom Hauptpersonalrat bei der Präsidentin des BEV (HPR) und dem Besonderen Hauptpersonalrat bei der Präsidentin des BEV (BesHPR) für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.

Die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorsitzende und der Stellvertreter müssen jeweils ein Vertreter des BEV und ein Mitgliedervertreter sein. Der Vorsitz im Vorstand wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden von Jahr zu Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufes der vorausgegangenen Wahl der Mitgliedervertreter. Der Vorstand kann einzelne Aufgaben seinem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zur gemeinsamen abschließenden Erledigung zuweisen.

Der Vorsitzende beruft Vorstandssitzungen nach Bedarf ein.

Der Vorstand beschließt insbesondere über

  1. Änderung des Tarifs,
  2. Abschluß von Verträgen mit den Vereinigungen der Heilbehandler,
  3. Beschwerden gegen Entscheidungen der Beschwerdeausschüsse,
  4. Vorlage des Jahresabschlusses an die Vertreterversammlung,
  5. Vorlage des Haushaltsplans an die Vertreterversammlung,
  6. Bestimmungen über den buchmäßigen Nachweis und die Rechnungslegung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögensbestände,
  7. Grundsätze für die Anlage des Vermögens einschließlich des Klinikfonds,
  8. Aufnahme von Darlehen,
  9. den Vertrag mit dem Chefarzt und dem Verwaltungsleiter der Klinik der KVB in Königstein (Taunus),
  10. die Vorbereitung der Entscheidungen der Vertreterversammlung.