Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung (VV) besteht aus 30 Mitgliedervertretern und einem Vertreter des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Die Mitgliedervertreter und deren Stellvertreter werden vom Hauptpersonalrat (HPR) und dem Besonderen Hauptpersonalrat (BesHPR) für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.

Die alternierenden Vorsitzenden sind Herr Marc Giesen und Herr Rüdiger Rupp. Herr Giesen ist gleichzeitig Vertreter des BEV. Der Vorsitz in der Vertreterversammlung wechselt jährlich.

Die Vertreterversammlung ist zuständig für

  • Änderung der Satzung einschließlich der jährlichen Anpassung der Beitragstafel nach Art. 1 § 14 Abs. 2 Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG),
  • Beschluss über den Haushaltsplan,
  • Entscheidungen über Erwerb, Veräußerung und Belastung sowie Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Errichtung und Auflösung von Eigenbetrieben,

Entlastung des Vorstandes nach Genehmigung des Jahresabschlusses und Vorlage zur Genehmigung der Entlastung gemäß Haushaltsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Entlastung des Vorstandes nach Genehmigung des Jahresabschlusses und Vorlage zur Genehmigung der Entlastung gemäß Haushaltsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses.