Bild zweier ausgestreckter Hände, zwischen denen das Symbol eines Menschen in einer Kugel schwebt

Nicht-KVB-Mitglieder

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) leistet in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht gemäß §§ 78, 80 Bundesbeamtengesetz (BBG) Beamtinnen und Beamten des BEV, hauptamtlichen Bahnärztinnen und Bahnärzten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des BEV, die am 31.12.1993 einen Fürsorgeanspruch gegenüber der Deutschen Bundesbahn (DB) hatten, Zuschüsse zu den Aufwendungen in Krankheits- und Geburtsfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten.

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten erbringt die daraus resultierenden Leistungen für die Anspruchsberechtigten, die nicht Mitglied in der KVB sind im Namen des Bundeseisenbahnvermögens auf der Grundlage der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen in Krankheits- und Geburtsfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten an Fürsorgeberechtigte, die nicht Mitglied der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) sind".

Themen und Artikel

Dienstleisterwechsel bei der privaten Pflegepflichtversicherung

Im Auftrag der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) führt die KVB als Dienstleister die Mitgliederverwaltung und Leistungsbearbeitung der privaten Pflegepflichtversicherung für die Versicherten der KVB durch. Mehr : Dienstleisterwechsel bei der privaten Pflegepflichtversicherung …

Pflegeversicherung (verweist auf: Dienstleisterwechsel bei der privaten Pflegepflichtversicherung)

Information zur Meldung der Vorsorgeaufwendungen an die Finanzverwaltung (ZfA-Meldung)

Nach den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen melden die Versicherungsträger jährlich die Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten Beiträge zur Kranken- und gesetzlichen sowie privaten Pflegeversicherung je Mitglied über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) an die Finanzverwaltung. Alle an die ZfA gemeldeten Daten müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden. Mehr : Information zur Meldung der Vorsorgeaufwendungen an die Finanzverwaltung (ZfA-Meldung) …

Kalender (verweist auf: Information zur Meldung der Vorsorgeaufwendungen an die Finanzverwaltung (ZfA-Meldung))

Warum Unfallfragebögen wichtig sind

Unfälle sind per Definition Ereignisse, die sich nicht vorhersehen lassen. Sie passieren aber – leider. Allzu häufig ist dann der Verunfallte der Meinung, dass er selbst für das schmerzliche Missgeschick verantwortlich sei. Oft trägt der Geschädigte tatsächlich aber gar nicht die Verantwortung für diesen Schadensfall. Mehr : Warum Unfallfragebögen wichtig sind …

Antrag ausfüllen  (verweist auf: Warum Unfallfragebögen wichtig sind)

Achtung – Unseriöse Anrufe angeblicher Pflegekassen!

In letzter Zeit wurden vermehrt Betrugsverdachtsfälle in Form von unseriösen Anrufen gemeldet. Die Versicherten erhalten Anrufe, oft mit unterdrückter Rufnummer, von einer angeblichen staatlichen Pflegeversicherung.
Mehr : Achtung – Unseriöse Anrufe angeblicher Pflegekassen! …

Telefonapparat (verweist auf: Achtung – Unseriöse Anrufe angeblicher Pflegekassen!)

Neuer Dienstleister für Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung voraussichtlich ab dem 01.01.2025

Seit dem Pflegeversicherungsgesetz vom 26.05.1994 ist die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) zur Durchführung der privaten Pflegepflichtversicherung u.a. für die Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) zuständig. Mehr : Neuer Dienstleister für Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung voraussichtlich ab dem 01.01.2025 …

Frau im Rollstuhl wird von junger Frau betreut (verweist auf: Neuer Dienstleister für Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung voraussichtlich ab dem 01.01.2025)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Aufgrund von aktuellen Bestrebungen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen, ist die elektronische Patientenakte (ePA) derzeit ein viel diskutiertes Thema und Gegenstand der Berichterstattung in den Medien. Mehr : Elektronische Patientenakte (ePA) …

Patientenakte (verweist auf: Elektronische Patientenakte (ePA))