Information zur Meldung der Vorsorgeaufwendungen an die Finanzverwaltung (ZfA-Meldung)

Nach den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen melden die Versicherungsträger jährlich die Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten Beiträge zur Kranken- und gesetzlichen sowie privaten Pflegeversicherung je Mitglied über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) an die Finanzverwaltung. Alle an die ZfA gemeldeten Daten müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden.

Diese gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigungen werden für die Beiträge der Krankenversorgung für das Jahr 2023 von der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) an deren Mitglieder Ende Februar 2024 versandt. Ein vorheriger Versand ist nicht möglich. Wir bitten daher, von Rückfragen zum Versand der Unterlagen abzusehen.

Beachten Sie bitte, dass bei der Einkommensteuer nur diejenigen Beiträge vollumfänglich berücksichtigt werden können, die der Basisabsicherung entsprechen. Da im Rahmen der Mitgliedschaft in der KVB auch Leistungen bezuschusst werden, die über die Basisabsicherung hinausgehen (z. B. Chefarztbehandlung), fällt der in der Bescheinigung für die Basisabsicherung ausgewiesene Betrag niedriger aus als Ihre tatsächlich geleisteten KVB-Beiträge.

Bei bestehender Restkostenversicherung bescheinigt der jeweilige Versicherungsträger, z. B. AXA oder Generali, ergänzend die dort geleisteten Beiträge, die dann mit den Beiträgen zur KVB zusammen die Basisabsicherung insgesamt abbilden.

Die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) übermittelt die Daten zur Pflegeversicherung eigenständig. Der Versand der dazugehörigen Bescheinigungen erfolgt in der Regel Mitte Februar.

Fragen zur einkommensteuerlichen Würdigung der Beiträge bitten wir mit Ihrem Steuerberater oder dem für Sie zuständigen Finanzamt zu klären, da dieses für die Einkommensteuerfestsetzung zuständig ist.