Wichtiges zur Doppelversicherung

Eine Doppelversicherung liegt in der Regel vor, wenn neben der Mitgliedschaft oder Mitversicherung in der KVB noch ein Versicherungsverhältnis in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht.

Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, lesen Sie bitte die Hinweise hierzu im Informationsblatt „Informationen zur Doppelversicherung“.

Anhand dieser Hinweise können Sie prüfen, ob es sich um eine Doppelversicherung handelt, die Sie der KVB anzeigen müssen. Darüber hinaus können Sie dem Informationsblatt Hinweise entnehmen, welche Auswirkungen eine Doppelversicherung auf die Leistungspflicht der KVB hat. Im Zweifelsfalle kontaktieren Sie bitte Ihre Bezirksleitung und teilen Sie ihr die Details zu einem zusätzlichen Versicherungsverhältnis mit.

Eine rechtzeitige Prüfung kann Sie vor nachteiligen Folgen einer Nichtbeachtung der einschlägigen Bestimmungen der Satzung bewahren!