GPV-Schreiben zur Privaten Pflegepflichtversicherung

Schreiben der GPV „Neuer Dienstleister-Neue Chancen“

Sehr geehrtes Mitglied,

es ist möglich, dass Sie in den letzten Tagen bereits ein Schreiben mit der Überschrift „Neuer Dienstleister - Neue Chancen“ von der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen zur Durchführung der privaten Pflegepflichtversicherung (GPV) erhalten haben oder noch erhalten werden. Dieses Schreiben der GPV ist mit der KVB weder formell noch inhaltlich abgestimmt.

Die GPV ist als Versicherer für Ihre private Pflegepflichtversicherung verantwortlich. Seit Einführung der Pflegepflichtversicherung hat die KVB im Auftrag der GPV die Verwaltungsdienstleistungen übernommen, die im Rahmen Ihrer Pflegepflichtversicherung entstehen.

Die KVB hat diesen Dienstleistungsvertrag mit der GPV zum 31.12.2024 aus wirtschaftlichen Gründen ordentlich gekündigt.

Praktisch bedeutet dies für Sie, dass alle Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen Ihrer Pflegepflichtversicherung nach unserem aktuellen Kenntnisstand voraussichtlich ab dem 01.01.2025 nicht mehr durch die KVB, sondern durch einen neuen, von der GPV beauftragten Dienstleister erbracht werden.

Der Beitragseinzug über die Bezügeabrechnung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) wird somit voraussichtlich ab dem 01.01.2025 nicht mehr möglich sein. Damit die Beiträge voraussichtlich ab diesem Datum für die GPV eingezogen werden können, benötigt diese perspektivisch dann z.B. eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) von Ihnen. Bei der KVB müssen Sie bis zum 31.12.2024 diesbezüglich keine weiteren Schritte unternehmen.

Wichtig für Sie ist zu wissen, dass nur der private Pflegepflichtversicherungsanteil vom Dienstleisterwechsel betroffen ist, nicht jedoch der Beihilfe-Anteil bzw. die Fürsorgepflichten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) in der Pflegeversicherung. Die Beihilfeleistungen werden auch nach dem Wechsel des Dienstleisters weiterhin im Auftrag des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) von der KVB erbracht werden. Über Änderungen zur Beantragung der Beihilfeleistungen werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die KVB Ihre Fragen zu dem Schreiben „Neuer Dienstleister - Neue Chancen“ der GPV und zum neuen Dienstleister der GPV nicht beantworten kann.

Wir möchten Sie herzlich bitten, bei Fragen zum Dienstleisterwechsel bei der GPV die FAQ-Liste der GPV unter folgendem Link aufzurufen:

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB): Neuer Dienstleister übernimmt Bestandspflege und Leistungsabwicklung (pkv.de)

Sollten Sie weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an die von der GPV eingerichtete Hotline unter folgender Telefonnummer: 0221/99871166.

Abschließend möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihre Krankenversorgung durch die KVB von den Änderungen in der Pflegepflichtversicherung in keiner Weise betroffen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre KVB