Update: FFP2-Masken - Gutscheine der Bundesregierung (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV)
Der Versand der Information der Bundesregierung mit den notwendigen Coupons zum Bezug der FFP2-Masken, die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, an die Anspruchsberechtigten wurde inzwischen abgeschlossen.
Der Versand erfolgt(e) in folgender Reihenfolge
- Personen die das 75. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen die das 70. Lebensjahr vollendet haben und Personen mit den in der Verordnung genannten Erkrankungen / Risikofaktoren,
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Sie haben bis zum 28.02.2021 einen Anspruch auf einmalig sechs FFP2-Schutzmasken sowie vom 16.02. – 15.04.2021 einen weiteren Anspruch auf einmalig sechs FFP2-Schutzmasken, wenn Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei Ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der Risikofaktoren vorliegt:
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- Chronische Herzinsuffizienz,
- Chronische Niereninsuffizienz,
- Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- Aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder eine stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- Stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
Risikoschwangerschaft.
Bei der Einlösung der Gutscheine ist lediglich eine nicht erstattungsfähige Eigenbeteiligung in Höhe von je zwei Euro von Ihnen zu tragen.