Elektronische Patientenakte (ePA)

Aufgrund von aktuellen Bestrebungen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen, ist die elektronische Patientenakte (ePA) derzeit ein viel diskutiertes Thema und Gegenstand der Berichterstattung in den Medien.

In diesem Zusammenhang beziehen sich diese Bestrebungen derzeit ausschließlich auf die gesetzlichen Krankenkassen und finden ihre Rechtsgrundlage im § 341 „Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung“.

Daneben findet auch die Entwicklung einer elektronischen Patientenakte im Bereich privater Krankenversicherungen statt.

Die KVB ist weder eine gesetzliche Krankenkasse, noch eine private Krankenversicherung. Sie unterliegt daher nicht Regelungen, die ihre Rechtsgrundlage im SGB V finden und ist grundsätzlich auch nicht an Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen beteiligt.

Zudem erhält die KVB nur in dem Rahmen von medizinischen Daten Kenntnis, soweit dies für die Gewährung der satzungs- oder tarifgemäßen Zuschüsse erforderlich ist.

Aus den vorgenannten Gründen besteht für die KVB derzeit keine Verpflichtung, in ihrem Zuständigkeitsbereich für ihre Versicherten eine ePA im vorgenannten Sinne anzubieten. Darüber hinaus gibt es auch keine Planungen zu einer Einführung.

Insoweit ist es nicht erforderlich, der KVB gegenüber Widersprüche oder andere Erklärungen in Bezug auf eine ePA abzugeben.

Sollten KVB-Mitglieder dennoch an der Nutzung einer ePA interessiert sein, steht es ihnen offen, über entsprechende Anbieter in den jeweiligen App-Stores frei erhältliche Apps zu nutzen.