Zuschussfähigkeit von Corona-Tests - Aktuelle Hinweise

Wird ein Corona-Test im Verdachtsfall von einem Arzt veranlasst, stellt er für die KVB eine diagnostische Maßnahme dar, die unabhängig vom Testergebnis als medizinisch notwendige Heilbehandlung betrachtet wird.

Die KVB bezuschusst grundsätzlich den von Ihrem Arzt veranlassten Test nach Tarifstelle 2 mit 90% der anerkannten Aufwendungen. Darunter fallen neben der Labordiagnostik auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 mittels RT-PCR auch entstandene Aufwendungen für die Untersuchung/Beratung durch den Arzt sowie der Auslagenersatz (u.a. für die Testmittel) nach § 10 Abs. 1 GOÄ. In Ausnahmefällen (z.B. bei begrenzter PCR-Kapazität) bezuschusst die KVB auch den von Ihrem Arzt veranlassten Antigen-Schnelltest mit 90% nach Tarifstelle 2.

Die Aufwendungen eines Corona-Tests oder Antikörpertests ausschließlich auf Ihren persönlichen Wunsch hin, das heißt ohne konkreten Anlass, können wir leider nicht bezuschussen.
Veranlasst ein Arbeitgeber in seinem Eigeninteresse (z.B. Arbeitsschutz) die Testung seiner Mitarbeiter*innen, die bei der KVB versichert sind, so hat er auch für die Kosten aufzukommen. Für die Versicherten der KVB besteht dann kein Anspruch auf Zuschüsse der KVB.

Corona-Test während stationärem Krankenhausaufenthalt

Vorsorgliche Corona-Tests bei Symptomfreiheit sind im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts als (wahl)ärztliche Behandlung nicht zuschussfähig, da sie nicht Bestandteil der krankheits- und patientenbezogenen (wahl)ärztlichen Behandlung sind. Für Corona-Tests bei Symptomfreiheit erhalten Krankenhäuser bereits ein vereinbartes Zusatzentgelt, das die KVB mit den allgemeinen Krankenhausleistungen gegenüber dem Krankenhaus erstattet. Sie sind damit abgegolten.

Demgegenüber sind im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes Tests auf SARS-CoV-2 als medizinisch notwendige (wahl)ärztliche Leistungen zuschussfähig, wenn die zu behandelnde Person Symptome einer möglichen COVID-19-Erkrankung beziehungsweise einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zeigt.