Keine Angst vor der Abtretungserklärung im Unfallfragebogen

Oft wird die Abtretungserklärung im Unfallfragebogen nicht unterschrieben – aus Angst, es könnte von den eigenen Ansprüchen etwas verloren gehen. Diese Sorge ist aber vollkommen unbegründet.

Sollten bei einem Versicherten der KVB durch ein von einem Dritten verursachtes Schadensereignis Leistungen der KVB erbracht worden sein, hat die KVB zu prüfen, ob sie die von ihr erbrachten Leistungen beim Schädiger regressieren kann. Grundlage für die Bearbeitung von Ersatzansprüchen ist § 29 Absatz 13 der Satzung in Verbindung mit § 398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Gesetzliche Schadensersatzansprüche

Schadensersatz definiert sich nach §§ 823 bis 853 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Schadensersatzansprüche stehen aufgrund gesetzlicher Vorschrift § 398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur der geschädigten Person oder dessen gesetzlichen Vertretern zu. Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

Was heißt das?

Die KVB erlangt nicht automatisch Schadensersatzansprüche gegenüber einem Schädiger oder dessen Versicherung. Dies ist erst dann der Fall, wenn die geschädigte Person die eigenen Ersatzansprüche an die KVB durch Erklärung abtritt. Dann wird die KVB der geschädigten Person gleichgestellt.
Wichtig: Die Abtretungserklärung bezieht sich nur auf die Kosten für Heilbehandlung, Verordnungen, Rezepte usw., welche die KVB nach Satzung und Tarif übernommen hat. Diese Beträge können der Erstattungsmitteilung an das KVB-Mitglied entnommen werden.

Keine Beeinträchtigung

Durch die Abtretung werden alle anderen Schadensersatzansprüche der geschädigten Person nicht beeinträchtigt, z. B. für Restkosten nach Erstattung, gesetzliche Eigenbehalte des Mitglieds, private Sachschäden oder Schmerzensgeld. Kosten, welche die KVB nach Satzung und Tarif nicht übernehmen darf, muss das Mitglied selbst bei dem Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen. Die KVB erstattet auch bei Unfällen nur nach Satzung und Tarif zu den dort angegebenen Prozentsätzen.

Textauszug aus § 29 der KVB-Satzung

Meldung, Absatz 12:
Unfälle und Verletzungen jeder Art sind ohne Rücksicht darauf, ob fremdes oder eigenes Verschulden vorliegt, unverzüglich einer Bezirksleitung der KVB zu melden. Wird diese Meldung versäumt, so können die Leistungen ganz oder teilweise versagt werden.

Ersatzansprüche/Abtretung, Absatz 13:
Soweit Mitgliedern oder mitversicherten Angehörigen in einem Schadensfall Ersatzansprüche gegen Dritte aufgrund haftpflichtrechtlicher Bestimmungen zustehen, werden keine Leistungen gewährt. In diesen Fällen kann jedoch ein Vorschuss bis zur Höhe der satzungs- und tarifgemäßen Leistungen gezahlt werden, sofern der Ersatzanspruch in entsprechender Höhe vorher schriftlich an die KVB abgetreten und der Ersatzpflichtige hiervon sofort verständigt wird. Lehnen die Mitglieder dieses ab, so werden Leistungen auch nicht vorschussweise gewährt; bereits bezahlte Beträge sind zurückzuzahlen.
Kann ein Ersatzanspruch nur durch das Mitglied oder einen Familienangehörigen geltend gemacht werden, oder überlässt die KVB die Geltendmachung des Schadens dem Mitglied oder Familienangehörigen, so ist das Mitglied verpflichtet, die von der KVB gezahlten Vorschüsse mitzufordern und sie nach Erhalt unverzüglich an die KVB abzuführen. Über den Verlauf der Verhandlungen hat das Mitglied oder der Familienangehörige die zuständige Bezirksleitung der KVB in angemessener Weise zu unterrichten. Vor Abschluss eines Vergleichs ist die Zustimmung dieser Bezirksleitung einzuholen.

Hinweis: Auskünfte erteilen Ihnen gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVB unter der Rufnummer 069 24703-0 oder per E-Mail an info@kvb.bund.de.